beweisen

beweisen

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be|wei|sen [bə'vai̮zn̩], bewies, bewiesen <tr.; hat:
a) einen Beweis (für etwas) liefern, führen:
seine Unschuld, die Richtigkeit einer Behauptung beweisen; dieser Brief beweist gar nichts.
Syn.: belegen, nachweisen, zeigen.
b) erkennen, sichtbar, offenbar werden lassen:
Mut beweisen; ihre Kleidung beweist, dass sie Geschmack hat.
Syn.: zeigen, 2 zeugen von.

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be|wei|sen 〈V. 277; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \beweisen einen Beweis für etwas liefern, etwas durch Beweis(e) glaubhaft machen, sichern, bestätigen ● jmdm. \beweisen, dass er Unrecht hat ● dieses Argument, diese Tatsache beweist noch gar nichts; er hat seine Aufrichtigkeit, seinen Mut oft bewiesen; eine Behauptung \beweisen; jmds. Schuld, Unschuld \beweisen; sein Verhalten beweist (mir, uns) seinen ehrlichen Willen ● etwas durch Belege, Urkunden \beweisen; diese Behauptung ist durch nichts zu \beweisen ● es ist längst bewiesen, dass ...; dieser Lehrsatz braucht nicht bewiesen zu werden, weil er sofort einleuchtet
II 〈V. refl.〉 sich \beweisen den eigenen Wert, die eigenen Kompetenzen unter Beweis stellen ● bevor man sie in der neuen Schulklasse vollends akzeptierte, musste sie sich zunächst einmal \beweisen; du musst dich niemandem \beweisen
[→ weise]

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be|wei|sen <st. V.; hat [mhd. bewīsen = belehren, zeigen, aufweisen]:
1. den Beweis (1) für etw. liefern, führen; nachweisen:
eine Behauptung, einen Lehrsatz, eine Formel, die Existenz Gottes b.;
seine Unschuld, die Richtigkeit einer Behauptung [durch Argumente, Urkunden, Zeugen] b.;
etw. wissenschaftlich b.;
es lässt sich [nicht mehr] b., dass er dort war;
dieser Brief beweist gar nichts;
der Angeklagten konnte die Tat nicht bewiesen werden;
ich habe ihm [dadurch, damit] bewiesen, dass er unrecht hat;
was zu b. war (bekräftigende Schlussformel nach einem durchgeführten Beweis).
2. einen Beweis (2) von etw. geben; erkennen lassen, zeigen:
seine Ablehnung beweist nur seine mangelnde Einsicht;
sie hat bei dem Unglück große Umsicht bewiesen.
3. <b. + sich>
a) mit bestimmten Leistungen seine Fähigkeiten, seine Befähigung für etw. unter Beweis stellen:
er wollte sich vor seinen Freunden b. und sprang von der Klippe ins Meer;
b) sich als etw. Bestimmtes erweisen, sich bestätigen, den Nachweis für etw. erbringen:
die Journalisten, die sich als hartnäckig bewiesen hatten, ließen sich nicht abweisen.

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be|wei|sen <st. V.; hat [mhd. bewīsen = belehren, zeigen, aufweisen]: 1. den ↑Beweis (1) für etw. liefern, führen; nachweisen: eine Behauptung, einen Lehrsatz, eine Formel, die Existenz Gottes b.; seine Unschuld, die Richtigkeit einer Behauptung [durch Argumente, Urkunden, Zeugen] b.; etw. wissenschaftlich b.; es lässt sich [nicht mehr] b., dass er dort war; Einmal wird es mir gelingen, deine Verbrechen zu b. (Dürrenmatt, Richter 80); Vor Gericht muss dem Chirurgen der Fehler bewiesen werden (Hackethal, Schneide 37); dieser Brief beweist gar nichts; dem Angeklagten konnte die Tat nicht bewiesen werden; ich habe ihm [dadurch, damit] bewiesen, dass er Unrecht hat; Trotz der Hitze machte Amery solche Wege zu Fuß. Er wollte sich b., dass er gesund war (Bieler, Mädchenkrieg 358); was zu b. war (bekräftigende Schlussformel nach einem durchgeführten Beweis); ∙ da alle Zeichen gegen sie beweisen (Schiller, Jungfrau V, 7). 2. einen ↑Beweis (2) von etw. geben; erkennen lassen, zeigen: seine Ablehnung beweist nur seine mangelnde Einsicht; er hat bei dem Unglück große Umsicht bewiesen; Unter dem Druck der Ereignisse hast du eine Reihe sehr guter Eigenschaften bewiesen (Stories 72 [Übers.], 32). 3. a) <b. + sich> mit bestimmten Leistungen seine Fähigkeiten, seine Befähigung für etw. unter Beweis stellen: für „harte Männer“, die sich b. wollen ... „ganze Kerle“ sind für Wildwasserfahrten in Kanada gefragt (Zivildienst 5, 1986, 20); Mag sein, dass es ... ratsam gewesen wäre, sich erst in der Oberliga zu b. (Rheinpfalz 7. 7. 84, 14); b) sich als etw. Bestimmtes erweisen, sich bestätigen, den Nachweis für etw. erbringen: die Ankunft mehrerer Herren ..., die sich durch Publikationen als Wissenschaftler bewiesen hätten (Grass, Butt 113); Angesichts dieser merkwürdigen Geographie ... beweise ich mich als einzigartig (Hofmann, Fistelstimme 242). ∙ 4. erweisen (3): Ihr habt dem Hut nicht Reverenz bewiesen (Schiller, Tell III, 2).

Universal-Lexikon. 2012.

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